Die Berufsanfänge des Podologen reichen weit zurück. Die Lehre der Fußtherapie hat ihre Ursprünge bereits in der Zeit ca. 1500 v. Chr., als man mit allerlei Methoden den Fußübeln versuchte Herr zu werden.
Die podologischen Vorfahren im Mittelalter, hießen noch Bader. Zu ihrer Zeit genossen sie hohes Ansehen beim Volke und galten als Heilkundige, die sogar niedere Chirurgie verrichten durften.
Erst 1952 wurde der erste Berufsverband gegründet und es dauerte immerhin noch 50 Jahre, bis 2002 das Podologengesetz eine bundeseinheitliche Regelung für staatlich geprüfte Podologen schuf.
podos kommt aus dem Griechischen = der Fuß
logos = Wort, Sinn, Rede; bezeichnet in der Regel die Wissenschaft zu einem Gebiet
Als Angehöriger eines medizinischen Assistenzberufes und aufgrund seiner spezifischen Ausbildung, ist der Podologe in der Lage, besonders bei Risikopatienten, wie Diabetikern, Antikoagulierten oder Patienten mit Gefäßerkrankungen, im Rahmen der Fußbehandlung tätig zu werden.
Dies erfolgt nicht nur im pflegerischen Sinne, sondern auch unter Anwendung spezieller podologischer Verfahren, die Kenntnisse in Waren- und Materialkunde, Arzneimittelkunde, physikalischer Therapie etc. erforderlich machen.
Der Podologe unterstützt die Arbeit des Arztes und kooperiert mit anderen Berufsgruppen, wie Orthopädieschuhtechnikern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten.
Podologen arbeiten auf Anweisung des Arztes, agieren jedoch auch in eigener Verantwortung bei der Erkennung krankhafter Veränderungen am Fuß, Durchführung präventiver Maßnahmen und Beratung bei Fußproblemen.
Nicht selten stellt der Podologe die erste Kontaktstelle für Patienten mit Fußerkrankungen dar und führt diese den entsprechenden Fachärzten zu.
Demzufolge kann man sagen, dass das neue Berufsbild des Podologen eine wichtige Lücke im Kreis der Heilhilfsberufe schließt und somit wesentlich zur Volksgesundheit beitragen kann.
Die Tatsache, dass kurz- oder nicht ausgebildete Personen selbstständig gewerbliche Fußpflege ausüben dürfen, ist in den seltensten Fällen der Öffentlichkeit bekannt.
Das Tätigkeitsfeld des Podologen umfasst unter anderem:
• Vorbereitung der podologischen Behandlung einschließlich Hygienemaßnahmen
• Anamnese und podologische Befunderstellung
• Biomechanische Untersuchung
• Erstellen von Behandlungsmaßnahmen und Aufklärung über das Behandlungsziel
• spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Nagelveränderungen
• richtiges Schneiden der Nägel
• Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel
• Unterstützung von Mykosetherapien und verdickten Nägeln
• Nagelkorrekturspangen, Orthonyxie
• Nagelprothetik
• spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Hautveränderungen
• Hornhautbehandlung
• Behandlung von Hühneraugen und Warzen
• spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Entzündungen und Infektionen
• Druck- und Reibungsschutz
• Orthesentechnik (langlebige Druckentlastungen)
• podologische Behandlungsmaßnahmen bei Risikopatienten
• spezielle Verbandstechniken und Entlastungen (Taping, Kompression)
• Spezialtechniken unter Einbeziehung von manuellen, apparativen, medikamentösen und physikalischen Behandlungsmethoden
• Fuß- und Unterschenkelmassage als therapeutische Maßnahme
• Mobilisierungsübungen und Fußgymnastik bei Fehlstellungen und Deformationen
• Allgemeine und individuelle Patientenberatung und -anleitung zu vorbeugenden Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung Leistungsfähigkeit der Füße
• Dokumentation (Karteikarte, interdisziplinäre Zuweisung – Bericht)
• interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, wie Arzt, Orthopädieschuhtechniker und Physiotherapeut
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.
OK